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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Simple Smile GmbH, Zürich Seefeld

Stand: Zürich, Juni 2026

§ 1  Geltungsbereich

1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Simple Smile GmbH, Bellerivestrasse 28, 8008 Zürich (nachfolgend «Praxis»), geführt von Dr. med. dent. Sahar Haroon (SSO/SGAO), und ihren Patientinnen und Patienten (nachfolgend «Patient»).

2.    Die AGB gelten für zahnmedizinische, dentalhygienische, präventive, konservierende, restaurative, ästhetische, kieferorthopädische, invasive und minimalinvasive Leistungen sowie damit zusammenhängende diagnostische, therapeutische, prophylaktische, digitale, administrative und labortechnische Leistungen.

3.    Sie gelten ebenfalls für Zusatzprodukte, Retentionsprodukte, Hilfsmittel, Laborleistungen, Beratungen, Verlaufskontrollen, Nachsorgeleistungen und digitale Behandlungsplanungen.

4.    Mit Terminvereinbarung, Unterzeichnung eines Behandlungsplans, Annahme eines Kostenvoranschlags, Bestellung eines Produkts oder Inanspruchnahme einer Leistung anerkennt der Patient diese AGB.

5.    Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Behandlungspläne, Einwilligungserklärungen und zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen diesen AGB vor.

 

§ 2  Leistungen der Praxis

1.    Die Praxis erbringt Leistungen im Bereich der Zahnmedizin, Dentalhygiene, Prävention, Ästhetik, Kieferorthopädie sowie damit verbundene diagnostische, therapeutische und administrative Leistungen. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere: Prophylaxe & Dentalhygiene (Zahnreinigung, Bleaching, Mundhygiene-Check, Karies-Check, Zahnversiegelung), Kieferorthopädische Korrekturen (Invisalign®-Aligner, Brackets, Veneers), Stabilisierung (Retainer, Nachsorge) sowie Spezialbehandlungen (Oral Wellness, Red Light Therapy, PRP- und Hyaluron-Therapien, Kiefermassage & Gua Sha, Smile Makeover).

2.    Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Befunderhebung, der medizinischen Situation, dem Behandlungsplan und den vereinbarten Leistungen.

3.    Die Praxis schuldet eine fachgerechte Behandlung nach den anerkannten Regeln der zahnmedizinischen Wissenschaft und der beruflichen Sorgfalt gemäss den Richtlinien der SSO. Ein bestimmter medizinischer, funktioneller oder ästhetischer Erfolg wird nicht garantiert.

4.    Unsere Leistungen richten sich an urteilsfähige Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz. Für Minderjährige ist die schriftliche Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person zwingend erforderlich. Behandlungen mit Veneers und Bleaching sind für Minderjährige ausgeschlossen.

5.    Die Praxis kann ihr Leistungsangebot für zukünftige Behandlungen anpassen. Bereits verbindlich vereinbarte Leistungen bleiben vorbehalten.

 

§ 3  Vertragsabschluss

1.    Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald ein Termin verbindlich vereinbart, ein Behandlungsplan angenommen, ein Kostenvoranschlag bestätigt, ein Produkt bestellt oder eine Leistung in Anspruch genommen wird.

2.    Terminvereinbarungen können persönlich, telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp, Online-Buchungssystem (onedoc.ch) oder über andere von der Praxis akzeptierte Kommunikationswege erfolgen.

3.    Die Praxis kann eine Behandlung ablehnen, verschieben oder erst nach weiterer Abklärung durchführen, wenn medizinische, organisatorische, rechtliche oder wirtschaftliche Gründe dies sachlich rechtfertigen.

4.    Notfall- und Behandlungspflichten nach zwingendem Recht bleiben vorbehalten.

 

§ 4  Kostenvoranschläge, Behandlungspläne und Preisangaben

1.    Kostenvoranschläge, Offerten und Behandlungspläne beruhen auf dem zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bekannten Befund und stellen eine sorgfältige Einschätzung des voraussichtlichen Behandlungsumfangs dar.

2.    Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

3.    Änderungen des medizinischen Befundes, zusätzliche Befunde, technische Anpassungen, Laborleistungen, Materialkosten oder medizinisch notwendige Zusatzleistungen können zu Mehrkosten führen. Die Praxis informiert den Patienten nach Möglichkeit vorgängig über wesentliche Kostenabweichungen.

4.    Preisangaben auf der Website (www.saharharoon.com), in Broschüren oder Social-Media-Beiträgen sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar (Art. 7 OR).

5.    Rabatte, Sonderkonditionen oder kostenlose Zusatzleistungen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

6.    Ohne ausdrückliche Vereinbarung gelten Zusatzleistungen, Nachkontrollen, Anpassungen, Retainer, Scans und Laborleistungen als kostenpflichtig, sofern sie nicht bereits im vereinbarten Behandlungsumfang enthalten sind.

 

§ 5  Preise, Zahlung, Inkasso und Betreibung

1.    Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Zahnmedizinische Heilbehandlungen sind gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG von der Mehrwertsteuer ausgenommen.

2.    Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Behandlungsplan, dem Kostenvoranschlag, der tatsächlich erbrachten Leistung sowie den verwendeten Materialien und Laborleistungen.

3.    Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4.    Die Praxis kann vor Beginn einer Behandlung eine Vorauszahlung oder Anzahlung verlangen, insbesondere bei umfangreichen, ästhetischen, kieferorthopädischen oder laborabhängigen Leistungen.

5.    Bei Zahlungsverzug kann die Praxis weitere planbare Behandlungen aussetzen oder nur gegen Vorauszahlung fortführen. Medizinische Notfälle bleiben vorbehalten.

6.    Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen von 5 % p.a. (Art. 104 OR), Mahnkosten sowie Betreibungskosten geltend gemacht werden.

7.    Bleibt eine Rechnung trotz Mahnung unbezahlt, kann die Praxis die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben oder ein Betreibungsverfahren nach Schweizer Recht einleiten.

8.    Zahlungen über Drittanbieter oder Finanzierungslösungen unterliegen ergänzend deren jeweiligen Bedingungen.

 

§ 6  Mitwirkungspflichten und Anamnese

1.    Der Patient verpflichtet sich, der Praxis vollständige, aktuelle und wahrheitsgemässe Angaben zu seiner Person, seinem Gesundheitszustand, bestehenden Erkrankungen, Medikamenten, Allergien, Schwangerschaften, früheren Behandlungen und anderen behandlungsrelevanten Umständen zu machen.

2.    Anamneseformulare, Gesundheitsfragebögen und Einverständniserklärungen sind vollständig und nach bestem Wissen auszufüllen.

3.    Gesundheitsveränderungen, Schmerzen, Entzündungen, Infektionen oder andere behandlungsrelevante Umstände sind der Praxis unverzüglich mitzuteilen.

4.    Der Patient verpflichtet sich, zahnärztliche und organisatorische Anweisungen einzuhalten, insbesondere Kontrolltermine wahrzunehmen, Aligner oder Retainer gemäss Anweisung zu tragen und empfohlene Mundhygienemassnahmen umzusetzen.

5.    Zusätzliche Kosten, Verzögerungen oder Behandlungsanpassungen infolge fehlender Mitwirkung können dem Patienten belastet werden.

 

§ 7  Aufklärung und Einwilligung

1.    Der Patient wird vor medizinisch relevanten Behandlungen über Befund, Diagnose, Behandlungsoptionen, wesentliche Risiken, mögliche Alternativen, voraussichtliche Kosten und Folgen einer Nichtbehandlung aufgeklärt.

2.    Die Aufklärung kann mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Der Patient ist verpflichtet, Unklarheiten oder Bedenken vor Beginn der Behandlung mitzuteilen.

3.    Eine Behandlung erfolgt grundsätzlich nur nach Einwilligung des Patienten. Die Einwilligung kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

4.    Der Patient kann eine Behandlung ablehnen oder seine Einwilligung widerrufen. Bereits erbrachte Leistungen, bestellte Produkte und externe Kosten bleiben zahlungspflichtig.

5.    Bei minderjährigen oder urteilsunfähigen Patienten erfolgt die Einwilligung durch die gesetzliche Vertretung.

 

§ 8  Digitale Kommunikation

1.    Die Praxis kann für organisatorische Mitteilungen E-Mail, SMS, WhatsApp, Telefon, Online-Buchungssysteme oder vergleichbare elektronische Kommunikationsmittel verwenden, insbesondere für Terminbestätigungen, Erinnerungen, Rechnungsinformationen und Nachsorgehinweise.

2.    Gesundheitsdaten und vertrauliche Informationen werden nur über elektronische Kommunikationsmittel übermittelt, soweit dies erforderlich, gesetzlich zulässig und vom Patienten nicht untersagt ist.

3.    Der Patient ist verpflichtet, aktuelle Kontaktdaten mitzuteilen und Änderungen unverzüglich bekanntzugeben. Mitteilungen an die zuletzt angegebene Adresse gelten als zugestellt.

 

§ 9  Termine, Stornierungen und Ausfallgebühren

1.    Termine stellen verbindlich reservierte Behandlungszeiten dar. Die Praxis hält diese Zeit ausschliesslich für den Patienten frei.

2.    Terminabsagen und -verschiebungen müssen innerhalb der nachfolgend definierten Fristen per Telefon (+41 78 328 22 22), E-Mail (smile@saharharoon.com) oder Online-Buchungssystem (onedoc.ch) mitgeteilt werden. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Praxis (Schweizer Zeit).

3.    Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage bzw. Terminverschiebung innerhalb der Frist wird eine Ausfallgebühr ab CHF 150 erhoben, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Die Gebühr richtet sich nach der reservierten Behandlungszeit gemäss nachstehender Tabelle:

 

Terminlänge

Absagefrist

Ausfallgebühr (No Show / Kurzfristige Absage)

bis 30 Min.

mind. 24 Std. vorher

ab CHF 150

31 – 60 Min.

mind. 24 Std. vorher

ab CHF 200

61 – 90 Min.

mind. 24 Std. vorher

ab CHF 300

über 90 Min.

mind. 48 Std. vorher

ab CHF 400

 

4.    Die Ausfallgebühr entspricht dem reservierten Zeitaufwand und den entgangenen Einnahmen und gilt als Konventionalstrafe gemäss Art. 161 OR, unabhängig vom Nachweis eines konkreten Schadens.

5.    Die Ausfallgebühr wird auch erhoben, wenn der Patient mehr als 15 Minuten nach der vereinbarten Terminzeit erscheint und die Behandlung dadurch nicht vollständig durchgeführt werden kann.

6.    Ausfallgebühren werden per Rechnung in Rechnung gestellt und sind innert 10 Tagen zahlbar.

7.    Bei wiederholtem Nichterscheinen (ab dem zweiten Mal) ist die Praxis berechtigt, für zukünftige Terminbuchungen eine Anzahlung in Höhe der entsprechenden Ausfallgebühr zu verlangen.

8.    Ausfallgebühren werden nicht erhoben bei nachgewiesenen medizinischen Notfällen (ärztliches Attest), Todesfall in der engsten Familie oder Ereignissen höherer Gewalt. Der Nachweis ist der Praxis unverzüglich, spätestens innert 48 Stunden nach dem Termin, vorzulegen.

9.    Wiederholte kurzfristige Absagen können dazu führen, dass weitere Termine nur nach individueller Prüfung vergeben werden.

 

§ 10  Kieferorthopädie, Invisalign® und Aligner

1.    Kieferorthopädische Behandlungen, insbesondere mit Alignern, Invisalign® oder vergleichbaren Systemen, beruhen auf individueller Planung und setzen eine aktive Mitwirkung des Patienten voraus.

2.    Digitale Simulationen, ClinChecks oder visuelle Darstellungen zeigen eine geplante oder mögliche Behandlungsentwicklung und stellen keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis dar.

3.    Der Behandlungserfolg hängt insbesondere von der individuellen biologischen Reaktion, der Tragedauer, der Mundhygiene, der Wahrnehmung von Kontrollterminen und der allgemeinen Mitarbeit des Patienten ab.

4.    Nicht oder unzureichend getragene Aligner, verlorene oder beschädigte Aligner sowie verspätete Kontrollen können zu Verzögerungen, zusätzlichen Behandlungsschritten oder Mehrkosten führen.

5.    Refinements, zusätzliche Scans, neue Planungen, weitere Aligner oder Nachkorrekturen sind nur dann im ursprünglichen Behandlungsumfang enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6.    Nach Abschluss einer Alignerbehandlung können spätere Veränderungen der Zahnstellung auftreten, insbesondere durch unzureichende Retention, biologische Faktoren oder Parafunktionen.

 

§ 11  Retention und Retainer

1.    Nach kieferorthopädischen Behandlungen ist eine langfristige und konsequente Retention erforderlich, um das Behandlungsergebnis möglichst zu stabilisieren.

2.    Retentionsmassnahmen können festsitzende Retainer, herausnehmbare Retainer, Vivera Retainer oder andere geeignete Massnahmen umfassen, wie im Behandlungsplan vereinbart.

3.    Der Patient ist für das Tragen, die Pflege und die rechtzeitige Meldung von Problemen mit herausnehmbaren Retainern verantwortlich.

4.    Ersatzretainer, Reparaturen, Nachbestellungen oder Anpassungen sind grundsätzlich kostenpflichtig, sofern kein Gewährleistungsfall vorliegt.

5.    Die Praxis übernimmt keine Garantie dafür, dass die Zahnstellung dauerhaft unverändert bleibt.

 

§ 12  Präventive, ästhetische, invasive und ergänzende Behandlungen

1.    Präventive, ästhetische, invasive, minimalinvasive und ergänzende Behandlungen — einschliesslich Oral Wellness, Red Light Therapy, PRP- und Hyaluron-Therapien sowie Kiefermassage & Gua Sha — erfolgen nach individueller Beurteilung und medizinischer Indikation.

2.    Bei ästhetischen Behandlungen schuldet die Praxis eine fachgerechte Durchführung, jedoch kein bestimmtes subjektives Schönheitsempfinden oder garantiertes ästhetisches Ergebnis.

3.    Der Patient ist verpflichtet, relevante medizinische Informationen vollständig offenzulegen, insbesondere Allergien, Medikamente, Schwangerschaft oder frühere Komplikationen.

4.    Die Praxis kann eine Behandlung verschieben, ablehnen oder anpassen, wenn medizinische, hygienische oder rechtliche Gründe dies erfordern.

 

§ 13  Fotos, Videos, Scans und Dokumentation

1.    Die Praxis ist berechtigt und verpflichtet, die Behandlung angemessen zu dokumentieren. Zur Diagnostik, Planung und Qualitätssicherung können Fotografien, Videos, intraorale Bilder, digitale Scans, Röntgenbilder und weitere Unterlagen erstellt und gespeichert werden.

2.    Die Patientendokumentation wird gemäss den gesetzlichen Vorgaben geführt und mindestens 10 Jahre aufbewahrt (§ 24 Abs. 3 GesG ZH).

3.    Der Patient hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Einsicht in seine Patientendokumentation (Art. 8 nDSG).

4.    Eine Verwendung von Aufnahmen zu externen Präsentations-, Social-Media- oder Werbezwecken erfolgt ausschliesslich mit separater ausdrücklicher Einwilligung des Patienten, sofern eine Identifizierbarkeit nicht mit Sicherheit ausgeschlossen ist.

5.    Der Patient kann eine erteilte Einwilligung für zukünftige Verwendungen jederzeit widerrufen.

 

§ 14  Gewährleistung und Beanstandungen

1.    Mangelhafte Produkte und zahnärztliche Arbeiten werden innerhalb von zwei (2) Jahren ab erster Anwendung bzw. Einsetzung kostenlos nachgebessert oder ersetzt, sofern der Mangel nachweislich auf einen Herstellungs- oder Einsetzungsfehler der Praxis zurückzuführen ist (Art. 197 ff. OR).

2.    Beanstandungen, Beschwerden oder Defekte sind der Praxis möglichst unverzüglich mitzuteilen. Der Patient hat der Praxis Gelegenheit zu geben, den Sachverhalt fachlich zu prüfen.

3.    Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei: Schäden durch eigenes Verschulden oder unsachgemässe Verwendung; Nichtbefolgen zahnärztlicher Anweisungen; normaler Abnutzung; Schäden durch Karies, Parodontitis oder Knochenschwund nach Behandlungsabschluss; Behandlungen durch Dritte.

4.    Gesetzlich zwingende Rechte des Patienten bleiben vorbehalten.

 

§ 15  Behandlungsunterbruch und Behandlungsabbruch

1.    Der Patient kann eine Behandlung jederzeit abbrechen. Bereits erbrachte Leistungen, bestellte Produkte, Laborleistungen und externe Kosten bleiben zahlungspflichtig.

2.    Die Praxis kann eine Behandlung aus wichtigen Gründen unterbrechen oder beenden, insbesondere bei fehlender Mitwirkung, wiederholtem Nichterscheinen, offenen Forderungen, respektlosem Verhalten, medizinischen Risiken oder wenn die Behandlung fachlich nicht mehr verantwortbar erscheint.

3.    Vor einem Behandlungsabbruch informiert die Praxis den Patienten nach Möglichkeit und weist auf allfällige medizinische Risiken hin. In dringenden Fällen bleibt ein sofortiger Abbruch vorbehalten.

4.    Gesetzliche Behandlungspflichten in Notfällen bleiben vorbehalten.

 

§ 16  Haftung

1.    Die Praxis haftet für Schäden nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

2.    Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit kann, soweit gesetzlich zulässig, beschränkt werden.

3.    Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

4.    Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben und Gesundheit.

5.    Die Praxis haftet nicht für Schäden, die durch unvollständige Patientenangaben, Nichtbefolgen von Anweisungen, Behandlungen durch Dritte oder eigenmächtige Änderungen des Behandlungsplans entstehen.

 

§ 17  Datenschutz und Berufsgeheimnis

1.    Die Praxis bearbeitet Personendaten und Gesundheitsdaten gemäss dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG, in Kraft seit 1. September 2023) sowie den anwendbaren gesundheitsrechtlichen Bestimmungen.

2.    Gesundheitsdaten werden vertraulich behandelt und nur bearbeitet, soweit dies für Behandlung, Dokumentation, Abrechnung, Qualitätssicherung oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.

3.    Die Praxis und ihre Mitarbeitenden unterstehen den anwendbaren Geheimhaltungs- und Berufspflichten.

4.    Eine Weitergabe von Patientendaten an Dritte (z. B. Labore, Finanzierungspartner) erfolgt nur mit Einwilligung des Patienten oder soweit dies für Behandlung, Abrechnung oder Inkasso erforderlich und zulässig ist.

5.    Die Datenschutzerklärung der Praxis (www.saharharoon.com/datenschutz) bildet ergänzend Bestandteil dieser AGB.

6.    Der Patient hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenportabilität (Art. 8 nDSG).

 

§ 18  Vertragsbestandteile und Salvatorische Klausel

1.    Diese AGB, der Behandlungsplan, Kostenvoranschläge, Patienteninformationen, Einverständniserklärungen und die Datenschutzerklärung regeln gemeinsam die Rechte und Pflichten der Parteien. Individuelle Abreden gehen diesen AGB vor.

2.    Die Praxis kann diese AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse anpassen. Für bereits vereinbarte Behandlungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen AGB.

3.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung (Art. 20 Abs. 2 OR).

 

§ 19  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1.    Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Praxis und dem Patienten findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung.

2.    Soweit gesetzlich zulässig, ist Zürich ausschliesslicher Gerichtsstand.

3.    Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

 

 

Simple Smile GmbH · Dr. med. dent. Sahar Haroon

Bellerivestrasse 28 · 8008 Zürich · www.saharharoon.com

smile@saharharoon.com · +41 44 533 88 22 · +41 78 328 22 22

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